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Entlassung

Zu jeder Behandlung gehört von Anfang an das Ziel, dass die Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich wieder gesund werden. Wir unterstützen Sie aber auch, wenn Sie entlassen werden. Gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen, Therapeutinnen und Therapeuten und allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an Ihrer Behandlung beteiligt waren, bereiten wir diesen Schritt vor.

Das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a SGB V regelt, wie Ihre Entlassung ablaufen soll. Einige Patientinnen und Patienten benötigen nach dem Krankenhausaufenthalt z. B. noch eine teilstationäre oder ambulante Weiterbehandlung, um gesundheitlich stabil zu werden oder weiter zu genesen.  Wir helfen außerdem dabei, gegebenenfalls Fachärztinnen und -ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt zu finden und die Patientinnen und Patienten wieder in den Beruf einzugliedern. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen und ggf. auch mit Ihren Angehörigen oder Bezugspersonen abgestimmt. Um im Rahmen des Entlassmanagements notwendige Informationen über Sie z. B. an weiterbehandelnde Einrichtungen weitergeben zu dürfen, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.

Checkliste für Ihre Entlassung

Im Rahmen der Entlassung tritt bei vielen Patientinnen und Patienten eine ganze Reihe von Fragen auf, die Sie gerne noch in der Klinik beantwortet hätten, um anschließend gut vorbereitet in den Alltag zurückzukehren. Einen Großteil dieser Fragen haben wir zusammengestellt und daraus eine Checkliste erstellt, die Sie bei Ihrer Entlassung und der Rückkehr in Ihren Alltag unterstützen soll.

Entlassvorbereitung

  • Wann ist Ihre Entlassung geplant
     
  • Wann soll das Entlassgespräch stattfinden? Wer nimmt an dem Gespräch teil? Soll/Muss die Beratung in Anwesenheit eines Angehörigen oder gegebenenfalls einer Betreuerin oder eines Betreuers stattfinden? Wenn ja: Wer muss angesprochen werden? Was ist Ihnen aus Sicht der Patientin oder des Patienten wichtig? Welche Fragen haben Sie?
     
  • Wenn Sie auch nach dem Aufenthalt in unserer Klinik weiter therapeutisch oder ärztlich behandelt werden sollen: Welche Empfehlungen geben Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Bezugstherapeutin oder ihr Bezugstherapeut für diese Nachbehandlung?
     
  • Ist die Nachbehandlung – falls nötig – sichergestellt?
     
  • Kann die Station Ihnen Infomaterial für die Zeit der Nachbehandlung zur Verfügung stellen, also zum Beispiel zu möglichen Therapeutinnen oder Therapeuten, zu Einrichtungen oder zu Selbsthilfegruppen?
     
  • Haben Sie bereits Kontakt zu möglichen nachbehandelnden Einrichtungen aufgenommen oder einen Termin vereinbart?
     
  • Sind Ihre Hausärztin oder Hausarzt, die weiterbehandelnde Fachärztin oder der weiterbehandelnde Facharzt oder unterstützende Einrichtungen wie ein ambulanter Pflegedienst oder Ämter über Ihre Entlassung informiert?
     
  • Sind psychiatrische Medikamente für die Zeit nach der Entlassung nötig? Wenn ja, wer verschreibt diese?
     
  • Benötigen Sie ein Rezept für eine Ergotherapie oder ähnliche Anschlussbehandlungen?
     
  • Müssen Anträge bei Kostenträgern gestellt werden (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialamt)?
     
  • Benötigen Sie für Ihren Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Ist Ihre berufliche Wiedereingliederung sichergestellt? Möchten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrem Arbeitgeber über eine schrittweise Wiedereingliederung nach dem stationären Aufenthalt sprechen?
     
  • Gibt es Freunde, Angehörige oder Nachbarn, die Sie zuhause zusätzlich unterstützen können?
     
  • Ist der Transport nach Hause sichergestellt?

 

Am Tag der Entlassung

  • Haben Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für die Klinik? Nutzen Sie gerne die entsprechenden Briefkästen der Station.
     
  • Benötigen Sie ein Rezept für psychiatrische Medikamente? Haben Sie gegebenenfalls ein erstes Rezept erhalten?
     
  • Haben Sie Ihre Versichertenkarte und notwendige Unterlagen wie den Entlassbrief ausgehändigt bekommen?
     
  • Haben Sie Ihre Schränke kontrolliert und keine persönlichen Dinge oder Wertgegenstände vergessen?